AGB's gültig seit 01.07.2012 (aktualisiert am 17.03.2021)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma

Gartenbau-Streich GmbH, Geschäftsführer: Jan Streich

Am Hofegarten 6, 04680 Colditz OT Podelwitz

Fon: 0174/5704635,  Mail: galabaustreich@t-online.de

USt.-Id.Nr. DE 267685497

 


1. Geltungsbereich


 

1.1  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Gartenbau-Streich GmbH, Geschäftsführer: Jan Streich – nachstehend Auftragnehmer genannt – und dem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt. Maßgeblich für jeden Vertrag ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Auftragnehmer vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch hat per Fax, E-Mail oder eingeschriebenem Brief zu erfolgen und ist vom Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe abzusenden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit der Bekanntgabe der geänderten Geschäftsbedingungen hinweisen.


 

2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

 

Gegenstand des Vertrages sind – je nach erteiltem Auftragsumfang die gärtnerischen Arbeiten des Auftragnehmers aus folgenden Teilgebieten:

 

- Planung, Anlage und Pflege von Gartenanlagen und Wasserlandschaften

- Pflanzungen aller Art

- Baumschnitt, Ziergehölzschnitt, Obstgehölzschnitt,  Heckenschnitt,   

  Formschnitt; (Pflanzschnitt, Erziehungsschnitt, Erhaltungsschnitt, 

  Verjüngungsschnitt)

- Anlage von Teichen, Bächen und Wasserfällen; (Kautschuk-, PE- und 

  PVC -Folie; PVC-Becken; Ton)

- Ransenanlagen (Rollrasen, Einsaat), Raseninstandsetzung (Nachsaat) und

  Rasenpflege

- Beikrautregulierung im Beet- und Wegebereich; (mechanisch, chemisch

  und thermisch)

- Baumfällung inkl. Wurzelfräsung

- Zaunbau

- Holzterrassenbau

- Aufbau von Gartenhäusern, Gewächshäusern und Geräteschuppen

- Natursteinarbeiten inkl. Trockenmauerbau

- Betonsteinarbeiten

- Dachbegrünung

- Bepflanzung und Pflege von Balkonen und Dachterrassen

- Grabgestaltung und -pflege

- Kläranlagen


 

3. Details zu Leistungen und Lieferungen


 

3.1 Grundsätzliches

 

3.1.1  Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. Mengenänderungen und andere Zusatzleistungen können unter Zeugen auch mündlich vereinbart werden.

 

3.1.2  Pflanzungen werden nur dann ausgeführt, wenn aufgrund der zum Pflanzzeitpunkt vorherrschenden Wetterlage nach Einschätzung des Auftragnehmers nicht mit Pflanzenschäden zu rechnen ist. Pflanzungen entfallen daher u.a. bei Dauerfrost und bei anhaltender Trockenheit, sofern eine ausreichende Bewässerung nicht sichergestellt ist.


 

3.1.3. Der Auftraggeber hat sich über den Verlauf von Elektro-, Telefon- und sonstigen Leitungen zu informieren und dem Auftragnehmer darüber in Kenntnis zu setzen. 

 

3.2.Einzelaufträge

 

Detaillierte Angaben zu Art und Umfang des Auftrags werden im Vertrag, im bestätigten Auftrag bzw. in der Bestätigung des Kostenvoranschlags festgelegt. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachter Leistung. So zum Beispiel m², m³, h oder ähnliches.

 

3.3  Dauerpflege

 

3.3.1 Die Dauerpflege gärtnerischer Flächen umfasst die im LV festgelegten Punkte. Details zu den Pflegeintervallen und zu eventuellen Änderungen des standardmäßigen Pflegemaßnahmen werden im Pflegevertrag festgehalten.

 

3.4 Zusätzlich anfallende Kosten

 

3.4.1. Folgende Leistungen gehören nicht zu den vertraglichen Arbeiten und müssen sowohl bei Einzelaufträgen wie auch bei der Dauerpflege gesondert in Rechnung gestellt werden:

 

- Materiallieferungen
- Entsorgung von Grünschnitt, Bauschutt, Bauholz, etc.
- Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht wurden

- Anfahrt in Orte die mehr als 50km Fahrweg beinhalten, gemessen ab dem  

  Firmensitz.

 

3.4.2. . Die von uns ermittelten Angebotspreise haben eine Gültigkeit von 3 Wochen, da wir einer Preisgleitklausel, die auf schwankende Materialpreise  zurückzuführen ist, unterliegen.

 

3.4.4. Unvorhersehbare Arbeiten sind nicht einkalkuliert und somit gesondert zu vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß der tatsächlich erbrachten Leistung.  

 

3.4.5. Sollte sich das Auftragsvolumen um mehr als 10% verringern, behalten wir uns Preisänderungen vor.  

 

4. Zustandekommen des Vertrages 

 
4.1.Die von uns ermittelten Angebotspreise haben eine Gültigkeit von 3 Wochen. Bei der Auftragserteilung bitten wir um schriftliche Bestätigung per Fax oder E-Mail.

 

4.2. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch den persönlichen Abschluss eines Vertrages, durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags bzw. durch die unterschriebene Bestätigung des Kostenvoranschlags per Fax, E-Mail oder eingeschriebenen Brief.


 

4.3. Dem Vertragsverhältnis legen wir die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in ihrer derzeit gültigen Fassung zugrunde. 

 

 

5. Ausführung


 

5.1. Sämtliche gärtnerischen Arbeiten erfolgen nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen des Bundesverbandes Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Bonn, sowie gemäß der für die gärtnerische Fläche ggfs. geltenden Verordnung (z.B. VOB, Friedhofsordnung) in der jeweils letzten gültigen Fassung und - wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart - nach dem pflichtgemäßen Ermessen des ausführenden Gärtners.

 

5.2  Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

 

5.3 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung des Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber  unverzüglich darüber in Kenntnis zusetzen.

 

5.4  Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


 

6. Vertragsdauer bei Pflegeaufträgen

 

6.1 Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses für die Dauer von einem Jahr und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Kündigung hat per Fax, E-Mail oder eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Maßgeblich für das Datum der Kündigung ist bei Fax oder E-Mail das Datum der Absendung und beim eingeschriebenen Brief das Datum des Poststempels.


 

7. Zahlungsbedingungen


 

7.1. Bei Aufträgen mit einem Nebenkostenaufkommen von mehr als 500,00 € zahlt der Auftraggeber nach Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe des voraussichtlichen Nebenkostenaufkommens. Zu den Nebenkosten gehören Materiallieferungen, Mietgebühren für Maschinen und Entsorgungsgebühren.


 

7.2. Eine Abschlagsrechnung in Höhe des Warenwertes der Baustoff- Pflanzenlieferung wird unmittelbar nach Eintreffen auf der Baustelle oder nach Vorlage der Lieferscheine erstellt.

 

7.3. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert.


 

7.4. Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss der Leistung. Bei Pflegeverträgen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich zum Ende des Monats. Der Rechnungsbetrag für die Leistung des Auftragnehmers - bei erfolgter Anzahlung die Restzahlung - wird gleich nach Erhalt der Leistungen fällig.


 

7.5. Die Zahlungsmodalitäten gelten wie folgt als gesondert vereinbart. Der § 632a BGB, Abs.3 Bürgschaftsabzug für private AGs von 5% bei Abschlags- und Schlussrechnung gilt ausdrücklich als ausgeschlossen. 

 

 

7.6 Zahlungsverzug


 

7.6.1  Bei einer anfallenden Mahnung beträgt die Mahngebühr 5,00 € pro Mahnung.


 

7.6.2  Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann auch dieser geltend gemacht werden.


 

7.6.3  Unabhängig seiner Rechte aus den Ziffern 7.4.1 und 7.4.2 kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Verzug mit seiner Zahlungspflicht eine Nachfrist von einer Woche setzen mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist seine Leistungen einstelle und vom Vertrag zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf Erfüllung ist  somit ausgeschlossen.


 

7.7  Die Rechnung kann innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden. Die Reklamation hat per Fax oder eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

 

7.8  Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.


 

7.9  Bei Pflegeverträgen findet, sofern der Auftraggeber ein Unternehmen ist, nach Inkrafttreten einer Mehrwertsteueränderung eine Anpassung an die Mehrwertsteueränderung statt.


 

8. Eigentumsvorbehalt 


 

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Pflanzen und verwendeten Materialien bis zum Eingang der Zahlungen aus dem erteilten Auftrag vor. 


 

9. Gewährleistung 


 

9.1  Die Gewährleistungsfrist für die Arbeiten des Auftragnehmers beträgt 2 Jahre ab dem Tag der Abnahme. Eine erweiterte Gewährleistungsfrist von bis zu 4 Jahren ist möglich, bedarf aber der Absprache beider Parteien und wird in diesem Fall im Vertrag festgehalten.


 

9.2 Sonderregelung für Freilandpflanzungen und Raseneinsaaten / Rasennachsaaten


 

9.2.1  Eine Anwachsgarantie kann bei Pflanzungen im Freiland nur dann gewährt werden, wenn der Auftragnehmer mit der anschließenden 3-monatigen Pflege der Pflanzung beauftragt wird. Die Pflege beinhaltet im Wesentlichen das Wässern und die eventuelle Entfernung von Wildkräutern und ist daher nicht kostenintensiv.


 

9.2.2  Bei Raseneinsaat und Rasennachsaat kann ein gleichmäßiges Auflaufen der Saat nur dann garantiert werden, wenn der Auftragnehmer mit der anschließenden 6-wöchigen Pflege der Rasenfläche beauftragt wird. Die Pflege beinhaltet nur das Wässern der Fläche und ist daher nicht kostenintensiv.


 

9.2.3  Eine Anwachsgarantie für Freilandpflanzungen und eine Garantie für das gleichmäßige Auflaufen von Raseneinsaaten und Rasennachsaaten wird auch ohne anschließenden Pflegeauftrag gewährt, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt, das der Auftraggeber die notwendigen Pflegemaßnahmen – hier insbesondere das Wässern – nach den Vorgaben des Auftragnehmers selbst durchführt.


 

9.2.4. Sie untere den Vertragspunkten 9.2.1 - 9.2.3 aufgeführten Soderregelungen sind erforderlich, um den Erfolg dieser Leistungen sicher zu stellen. Der Erfolg der Leistungen hängt ganz wesentlich von der sachgemäßen kurz- bis mittelfristigen Nachpflege der Kultur ab. Die Nachpflege betrifft im wesentlichen das gründliche Wässern der Kulturflächen in Abhängigkeit vom Pflanzenbesatz, der Jahreszeit und der Bodenart.


 

9.3  Mängelrügen sind unverzüglich an den ausführenden Gärtner zu richten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollten Mängel erst später festgestellt werden, sind diese sofort schriftlich per Fax oder eingeschriebenem Brief anzuzeigen.


 

9.4. Liegt ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen.


 

9.5  Schlägt die Ersatzlieferung auch nach dem 2. Versuch fehl oder ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Kündigung des Vertrages zu verlangen.

 

 

10. Haftung


 

10.1. Der Auftragnehmer haftet für die von Ihm verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen oder Vertreter verursacht wurden. 


 

10.2  Die Regelung des Vertragspunktes 10.1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, auf Schadenersatz anstelle der Leistung und auf den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

10.3  Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Sturm, Kahlfrost, Hagel, Hochwasser usw.) entstehen, kann nicht erfolgen. 

Dasselbe gilt für Schäden, die durch ungünstige Lage der Fläche, unvorhersehbare Ereignisse oder fehlende Information durch den Auftraggeber entstanden sind. Auch für Schäden, die Dritte verursacht haben, wird keine Haftung übernommen.


 

11. Kündigung


 

11.1. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
 

11.2  Pflegeaufträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, falls sie nicht spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung seitens des Auftraggebers hat per Fax, E-Mail oder eingeschriebenem Brief zu erfolgen.


 

12. Geltendes Recht und Gerichtsstand

 

12.1  Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht.


 

12.2  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Grimma, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

 

13. Sonstige Bestimmungen


 

13.1. Der Auftragnehmer hat während des bestehenden Vertrages mit dem Auftragnehmer diesem eine eventuelle Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. 


 

13.2  Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


 

14. Annahme und Gültigkeit  dieser Allgemeinen Bestimmungen


 

14.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Firma Gartenbau- Streich GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Gartenbau-Streich GmbH.


 

14.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in ihrer jeweils gültigen Fassung.  


 

14.3. Spätestens mit der Entgegennahme  der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf Verlangen stellt die Firma Gartenbau-Streich GmbH dem Vertragspartner ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Sie können darüber hinaus online unter www.gartenbau-streich.de eingesehen und ausgedruckt werden.

 

15. Datenschutzerklärung

Datenschutz
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Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bundesland Sachsen –
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Herr Andreas Schurig
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: 0351/493-5401
Fax: 0351/493-5490
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen , etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
 
Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, so dass sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
 
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist:
 

Gartenbau Streich GmbH

Am Hofegarten 6

04680 Colditz


 
Email: Galabaustreich@t-online.de


Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Gartenbau Streich GmbH Am Hofegarten 6

 

04680 Colditz

 

Telefon: 034381/45145 Fax: 034381/468196

 

E-Mail: galabaustreich@t-online.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Widerrufsformular verwenden, das nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Ware wird nicht zurückgenommen, wenn diese extra individuell für ihre Bedürfnisse angefertigt wurde.

 

Besondere Hinweise

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Sowie bei Verträgen zur Lieferung von einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Weiterhin besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


16. Salvatorische Klausel


 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. 

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


 

Jan Streich                                                                                                                                                        

 

Colditz, 17.03.2021

(Geschäftsführer)